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   OVG Niedersachsen, 17.03.2005 - 13 ME 523/04   

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OVG Niedersachsen, 17.03.2005 - 13 ME 523/04 (https://dejure.org/2005,19853)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.03.2005 - 13 ME 523/04 (https://dejure.org/2005,19853)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. März 2005 - 13 ME 523/04 (https://dejure.org/2005,19853)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO; § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO; § 80 a Abs. 3 VwGO; § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO; Art. 19 Abs. 4 GG
    Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Planfeststellunsbeschlusses; Inhaltliche Anforderungen des § 146 Abs. 4 S. 3 Verwaltungsgericht (VwGO) an die Beschwerdeschrift; Ausnahmecharakter der Anordnung der sofortigen Vollziehung; Hochwasserschutz als ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Planfeststellunsbeschlusses; Inhaltliche Anforderungen des § 146 Abs. 4 S. 3 Verwaltungsgericht (VwGO) an die Beschwerdeschrift; Ausnahmecharakter der Anordnung der sofortigen Vollziehung; Hochwasserschutz als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.2005 - 13 ME 523/04
    Überwiegende öffentliche Belange können es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Grundrechtsträgers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 93 [94]; BVerfGE 35, 382 [401 f.]; BVerfGE 51, 268 [284]; BVerfGE 65, 1 [70 f.]).

    Der Rechtsschutzanspruch ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die dem Einzelnen auferlegte Belastung ist und je eher die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 93 [94]; BVerfGE 35, 382 [402]; BVerfGE 38, 52 [58]; BVerfGE 69, 220 [228]).

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.2005 - 13 ME 523/04
    Überwiegende öffentliche Belange können es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Grundrechtsträgers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 93 [94]; BVerfGE 35, 382 [401 f.]; BVerfGE 51, 268 [284]; BVerfGE 65, 1 [70 f.]).

    Der Rechtsschutzanspruch ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die dem Einzelnen auferlegte Belastung ist und je eher die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 93 [94]; BVerfGE 35, 382 [402]; BVerfGE 38, 52 [58]; BVerfGE 69, 220 [228]).

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.2005 - 13 ME 523/04
    Der Rechtsschutzanspruch ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die dem Einzelnen auferlegte Belastung ist und je eher die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 93 [94]; BVerfGE 35, 382 [402]; BVerfGE 38, 52 [58]; BVerfGE 69, 220 [228]).
  • BVerfG, 16.07.1974 - 1 BvR 75/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.2005 - 13 ME 523/04
    Der Rechtsschutzanspruch ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die dem Einzelnen auferlegte Belastung ist und je eher die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 93 [94]; BVerfGE 35, 382 [402]; BVerfGE 38, 52 [58]; BVerfGE 69, 220 [228]).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.2005 - 13 ME 523/04
    Überwiegende öffentliche Belange können es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Grundrechtsträgers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 93 [94]; BVerfGE 35, 382 [401 f.]; BVerfGE 51, 268 [284]; BVerfGE 65, 1 [70 f.]).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.2005 - 13 ME 523/04
    Nach diesem Erfordernis einer eigenständigen, äußerlich erkennbaren und nicht lediglich "formelhaften" Begründung für die Vollziehungsanordnung hat die Behörde die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe darzulegen, die im konkreten Fall ein Vollziehungsinteresse ergeben und die zu ihrer Entscheidung, wegen dieses besonderen Interesses von der Anordnungsmöglichkeit des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO Gebrauch zu machen, geführt haben (vgl. BVerfGE 6, 32 [44]; OVG Lüneburg, NdsVBl. 1996, 137; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage, § 80 Rn. 84 ff.; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Auflage, Rn. 752 ff.).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.2005 - 13 ME 523/04
    Das Abwägungsgebot wird innerhalb des so gezogenen Rahmens nicht verletzt, wenn sich die Planfeststellungsbehörde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (s. grundlegend dazu: BVerwGE 48, 56 [63 f.]; vgl. ferner Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 3. Auflage, Rn. 996 ff.).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.2005 - 13 ME 523/04
    Dabei ist die Planfeststellungsbehörde zu einer Grobanalyse befugt (vgl. BVerwGE 100, 238 [249 f.]; BVerwGE 107, 1 [11]; Breuer, Rn. 1003).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.2005 - 13 ME 523/04
    Dabei ist die Planfeststellungsbehörde zu einer Grobanalyse befugt (vgl. BVerwGE 100, 238 [249 f.]; BVerwGE 107, 1 [11]; Breuer, Rn. 1003).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.2005 - 13 ME 523/04
    Überwiegende öffentliche Belange können es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Grundrechtsträgers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 93 [94]; BVerfGE 35, 382 [401 f.]; BVerfGE 51, 268 [284]; BVerfGE 65, 1 [70 f.]).
  • BVerwG, 02.11.1992 - 4 B 205.92

    Planfeststellungsbeschluß - Straßenbauvorhaben - Gesamtplanung

  • OVG Niedersachsen, 11.01.2006 - 7 ME 288/04

    Entstehen einer sachlichen Unzuständigkeit der Planfeststellungsbehörde durch

    Denn an der Vollziehung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes kann ein öffentliches Vollziehungsinteresse nicht bestehen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. März 2005 - 13 ME 523/04 -).
  • VG Cottbus, 28.09.2021 - 6 L 373/20
    Im Rahmen dieser Interessenabwägung haben auch Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes Bedeutung; allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als bei Gewichtung des Sofortvollzugsinteresses in die Abwägung einzustellende Gesichtspunkte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 11 S 56.08; Beschluss vom 15. September 2006 - OVG 11 S 75.06; VG Cottbus, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - 4 L 419/20 -, Rn. 4, alle juris; vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. März 2005 - 13 ME 523/04 -, Rn. 20, juris).

    Ist indes der Ausgang des Hauptverfahrens offen, sind die sonstigen Interessen der Beteiligten gegeneinander abzuwägen, und dem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ist stattzugeben, wenn das öffentliche Vollzugsinteresse das Interesse des Antragstellers an der aufschiebenden Wirkung seines Rechtsbehelfs nicht überwiegt (vgl. VG Münster, Beschluss vom 7. September 2020 - 8 L 746/20 -, Rn. 4, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. März 2005 - 13 ME 523/04 -, Rn. 20, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 09. Dezember 1998 - 6 TG 2688/98 -, Rn. 13, juris).

  • VG Hannover, 03.05.2023 - 12 B 1729/22

    Außenwohnbereich; Eigenart der näheren Umgebung; Garten; Gemengelage;

    Dieses muss - ohne Bindung des Gerichts an die Begründung der Behörde - anhand der Umstände des konkreten Falles positiv festgestellt werden, weil der gesetzliche Regelfall hier derjenige des Aufschubinteresses ist ( Nds. OVG, Beschl. vom 17.03.2005 - 13 ME 523/04 -, juris Rn. 20).
  • VG Braunschweig, 08.05.2009 - 6 B 335/08

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen

    Denn an der Vollziehung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes kann ein öffentliches Vollziehungsinteresse nicht bestehen (Nds. OVG, B. v. 11.01.2006, 7 ME 288/04, juris, Rn. 11; vgl. ferner Nds. OVG, B. v. 17.03.2005, 13 ME 523/04).
  • VG Braunschweig, 08.05.2009 - 6 B 340/08

    Ausgestaltung des Rechtsschutzes eines Grundstückeigentümers gegen den Neubau

    Denn an der Vollziehung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes kann ein öffentliches Vollziehungsinteresse nicht bestehen ( Nds. OVG, B. v. 11.01.2006, 7 ME 288/04 , [...], Rn. 11; vgl. ferner Nds. OVG, B. v. 17.03.2005, 13 ME 523/04 ).
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